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Willkommen bei der Gemeinde Busswil
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AHV-Zweigstelle 

Die AHV-Zweigstelle Busswil hat mit der AHV-Zweigstelle Lyss zusammengeschlossen. Alle anfallenden Arbeiten werden ab sofort in Lyss auf der Gemeindeverwaltung erledigt. Die AHV-Zweigstelle Lyss-Busswil steht Ihnen für die Auskunftserteilung oder für Beratung zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.

Gemeindeverwalung Lyss Telefon: 032 387 03 36
AHV-Zweigstelle Fax: 032 387 03 82  
Marktplatz 6 E-Mail: ahv-zweigstelle@lyss.ch
3250 Lyss

 
Schalteröffnungszeiten    
Montag - Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr  14.00 - 17.00 Uhr 
Freitag  08.30 - 11.30 Uhr   
Am Mittwoch Nachmittag sind die Schalter bis 18.30 Uhr geöffnet   

Die Aufgaben der AHV-Zweigstelle sind

  • Ermittlung und Erfassung aller in Busswil tätigen oder domizilierten Selbständigerwerbenden, Arbeitgeber, Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber und Nichterwerbstätigen, die nicht bereits einer anderen Kasse angeschlossen sind
  • Mitarbeit bei den Lohnabrechnungen; Prüfung und Korrekturen der Lohnbescheinigungen
  • Mahnungen
  • Entgegennahme der Anmeldungen für Leistungsansprüche aus der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenversicherung
  • Mutationen im Leistungs- und Beitragsbereich (Adressänderungen, Todesfälle)
  • AHV-Versicherungsausweise, Neuausstellungen, IK-Eröffnungen, IK-Auszüge Bearbeitung, EO-Meldekarten
  • Kinderzulagen: Entgegennahme der Gesuche, Richtigkeits- und Vollständigkeitsprüfung, Beschaffung der Unterlagen und Überprüfung der Kinderzulagen-Abrechnungen
  • Ergänzungsleistungen: Entgegennahme der Neuanmeldungen, Revisionen, Berechnungen
  • Krankheitskosten: Entgegennahme der Unterlagen und Antragstellung an Kasse
  • Beratungs- und Auskunftserteilung in allen Fragen der AHV/IV/EO/EL/FAK und Leistungsberechnungen

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Ausgleichskasse des Kantons Bern