AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle Busswil hat mit der AHV-Zweigstelle Lyss zusammengeschlossen. Alle anfallenden Arbeiten werden ab sofort in Lyss auf der Gemeindeverwaltung erledigt. Die AHV-Zweigstelle Lyss-Busswil steht Ihnen für die Auskunftserteilung oder für Beratung zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.
| Gemeindeverwalung Lyss | Telefon: 032 387 03 36 | |
| AHV-Zweigstelle | Fax: 032 387 03 82 | |
| Marktplatz 6 | E-Mail: ahv-zweigstelle@lyss.ch | |
| 3250 Lyss |
| Schalteröffnungszeiten | ||
| Montag - Donnerstag | 08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr | |
| Am Mittwoch Nachmittag sind die Schalter bis 18.30 Uhr geöffnet | ||
Die Aufgaben der AHV-Zweigstelle sind
- Ermittlung und Erfassung aller in Busswil tätigen oder domizilierten Selbständigerwerbenden, Arbeitgeber, Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber und Nichterwerbstätigen, die nicht bereits einer anderen Kasse angeschlossen sind
- Mitarbeit bei den Lohnabrechnungen; Prüfung und Korrekturen der Lohnbescheinigungen
- Mahnungen
- Entgegennahme der Anmeldungen für Leistungsansprüche aus der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenversicherung
- Mutationen im Leistungs- und Beitragsbereich (Adressänderungen, Todesfälle)
- AHV-Versicherungsausweise, Neuausstellungen, IK-Eröffnungen, IK-Auszüge Bearbeitung, EO-Meldekarten
- Kinderzulagen: Entgegennahme der Gesuche, Richtigkeits- und Vollständigkeitsprüfung, Beschaffung der Unterlagen und Überprüfung der Kinderzulagen-Abrechnungen
- Ergänzungsleistungen: Entgegennahme der Neuanmeldungen, Revisionen, Berechnungen
- Krankheitskosten: Entgegennahme der Unterlagen und Antragstellung an Kasse
- Beratungs- und Auskunftserteilung in allen Fragen der AHV/IV/EO/EL/FAK und Leistungsberechnungen
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Ausgleichskasse des Kantons Bern




